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Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4
(stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter
Berücksichtigung städtebaulicher, gestalterischer, funktionaler,
technischer, bauphysikalischer, wirtschaftlicher, energiewirtschaftlicher
(z.B. hinsichtlich rationeller Energieverwendung und der Verwendung
erneuerbarer Energien) und landschaftsökologischer Anforderungen unter
Verwendung der Beiträge anderer an der Planung
fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung.
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Zeichnerische Darstellung des Objekts mit allen für die Ausführung
notwendigen Einzelangaben, z.B. endgültige, vollständige
Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab
1:50 bis 1:1, bei Freianlagen je nach Art des Bauvorhabens im Maßstab
1:200 bis 1:50, insbesondere Bepflanzungspläne mit den erforderlichen
textlichen Ausführungen.
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Bei raumbildenden Ausbauten: Detaillierte Darstellung der Räume und
Raumfolgen im Maßstab 1:25 bis 1:1, mit den erforderlichen textlichen
Ausführungen; Materialbestimmung.
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Erarbeiten der Grundlagen für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten
und Integrierung ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung
Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung.
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